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Cum-Ex-Steuerskandal geht in die nächste Runde

Die Nachrichten Schweiz berichten seit einigen Wochen vom sogenannten Cum-Ex-Skandal. Bei diesem haben ein 41-Jähriger und ein 38-Jähriger schwere Steuerhinterziehung begangen. Wie sie das getan haben? Sie haben über einen längeren Zeitraum mit Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch rund um den Zahlungsstichtag gespielt. Das führte dazu, dass die Finanzämter die Steuern mehrfach erstatteten. Durch diese einfache Methode haben die beiden Männer einen Steuerschaden von mehr als 440 Millionen Euro angerichtet.

Wichtige Aussage zum Cum-Ex-Skandal

Jetzt geht der Cum-Ex-Skandal in die nächste Runde, denn der 41-jährige Angeklagte aus Großbritannien möchte aussagen. Er hat bereits zum Prozessauftakt umfangreich vor der Staatsanwaltschaft berichtet. Jetzt wiederholt sich diese Aussage vor dem Bonner Landgericht. Bereits vor dem Verfahrensbeginn hat seine Anwältin verlauten lassen, dass ihr Mandant mit seiner Aussage einen entscheidenden Beitrag zur Aufklärung der Geschehnisse leisten möchte. Wie weit diese Aufklärungen reichen, zeigt sich vor Ort.

Ein großes Netz

Die beiden Angeklagten seien aber nur die Spitze des Eisberges, denn der Cum-Ex-Skandal ist noch wesentlich weitläufiger. So soll dieser dem deutschen Staat nach Schätzungen mehr als 30 Milliarden Euro gekostet haben. Der Grund ist, dass viele Finanzakteure genau mit dieser Methode gearbeitet haben, um sich Steuergelder zu erschleichen. Aber auch die Banken leiden unter dem Skandal, denn jene könnten kräftig zur Kasse gebeten werden. Bisher ist aber nur dieser Prozess rund um Cum-Ex-Akteure geplant. Er hat eine große Bedeutung, denn das Gericht hat nun die Aufgabe festzustellen, ob Cum-Ex eine Straftat ist.

Das Urteil bestimmt die Zukunft

Erst nach der Urteilsverkündung kann eruiert werden, wie weiter verfahren wird. Sie können sich aber sicher sein, dass der deutsche Staat den Skandal nicht unter den Teppich kehren wird. Alle Beteiligten befinden sich im Visier. Ob die Steuerschulden dadurch wieder getilgt werden können, ist bisher nicht bekannt. Zunächst müssen Sie aber die Urteilsverkündung der beiden Angeklagten abwarten.